Leistung
KI einsetzen, ohne rechtlich blind zu fliegen.
Wir klären, welche Daten das Haus verlassen, sorgen für die Verträge und Aufzeichnungen, die verlangt werden, und ordnen ein, was der EU AI Act für Ihren Betrieb bedeutet.
Die Lage
Das hören wir immer wieder.
- Wir wissen nicht, ob wir das überhaupt dürfen.
- Der Datenschutzbeauftragte fragt nach Unterlagen, die wir nicht haben.
- Vom AI Act haben wir gehört, aber niemand weiß, was davon uns betrifft.
Ohne Aufzeichnungen ist nicht der Einsatz das Problem, sondern die Auskunftspflicht. Kommt eine Anfrage von einer Behörde, einem Kunden oder einem Mitarbeiter, muss belegt werden, welche Daten wohin geflossen sind. Fehlt das, wird aus einer harmlosen Frage ein Verfahren.
So gehen wir vor
Drei Schritte, kein Großprojekt.
- 01
Datenflüsse aufnehmen
Welche Werkzeuge sind im Einsatz, auch die privat genutzten, welche Daten gehen dort hinein, und auf welcher Rechtsgrundlage? Der ehrliche Ist-Zustand ist der Anfang, nicht der Wunschzustand.
- 02
Unterlagen zusammenstellen
Wir holen die Auftragsverarbeitungsverträge der eingesetzten Anbieter ein und prüfen sie auf Vollständigkeit, halten die technischen und organisatorischen Maßnahmen schriftlich fest, bereiten die Ergänzung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor und schreiben die Hausregeln für die Belegschaft.
- 03
AI Act einordnen
Wir prüfen je Anwendungsfall, ob Verbote, Hochrisiko-, Transparenz- oder Betreiberpflichten greifen, und halten das Ergebnis fest. Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht das Modell. Bei typischen KMU-Anwendungen ist das nach unserer Einschätzung überschaubar, aber es gehört dokumentiert.
Ergebnis
Was Sie am Ende in der Hand haben.
- Übersicht aller Datenflüsse, auch der bisher inoffiziellen
- Auftragsverarbeitungsverträge der eingesetzten Anbieter, eingeholt und auf Vollständigkeit geprüft
- Technische und organisatorische Maßnahmen, schriftlich festgehalten
- Vorbereitete Ergänzung im Verarbeitungsverzeichnis
- Einordnung nach EU AI Act samt Dokumentation der Maßnahmen zur KI-Kompetenz
Offene Fragen
Was Betriebe uns dazu fragen
01Ersetzt das eine Rechtsberatung?
Nein, und das sagen wir deutlich. Wir bereiten die Unterlagen technisch vor und ordnen die eingesetzten Werkzeuge ein. Verträge errichten wir nicht. Die rechtliche Würdigung im Einzelfall gehört zu Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten, dem wir zuarbeiten.
02Gilt der EU AI Act auch für einen Zehn-Personen-Betrieb?
Ja. Die Pflicht, Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Personen zu setzen, die KI einsetzen, gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Ein bestimmtes Kompetenzniveau schreibt sie seit Juli 2026 nicht vor. Weitere Pflichten hängen vom Verwendungszweck ab: bei Texten und Belegen sind es nach unserer Einschätzung wenige, im Personalbereich deutlich mehr.
03Bleiben unsere Firmendaten sicher und ist das DSGVO-konform?
Ja, wenn Datenfluss, Rechtsgrundlage und Verträge geprüft sind, der Tarif allein reicht dafür nicht. Wir arbeiten mit Geschäftstarifen, in denen Ihre Eingaben nicht zum Training verwendet werden, klären vorab, welche Daten das Haus verlassen müssen, holen den Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters ein, halten die technischen und organisatorischen Maßnahmen fest und bereiten Ihren Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor.
04Wir sind ein kleiner Betrieb. Sind wir für so etwas nicht zu klein?
Im Gegenteil. Je kleiner der Betrieb, desto mehr Aufgaben hängen an einzelnen Personen, und genau dort wirkt Entlastung am schnellsten. Wir starten mit einem einzigen Ablauf, nicht mit einem Digitalisierungsprogramm.
05Wer betreut das, wenn das Projekt fertig ist?
Wir. Sie haben feste Ansprechpartner, keine wechselnden Projektteams. Auf Wunsch mit monatlichem Jour fixe, sonst einfach dann, wenn etwas ansteht.
KI-Check
Der erste Schritt kostet nichts außer 30 Minuten.
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz. Wir schauen uns gemeinsam an, wo in Ihrem Betrieb der größte Hebel liegt. Wenn sich nichts rechnet, sagen wir Ihnen das auch.
Lieber direkt sprechen? +43 681 81751650