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Ratgeber

ChatGPT für mein Unternehmen, worauf muss ich achten?

Kurz beantwortet

Ja, aber nicht mit privaten Konten. Für den betrieblichen Einsatz brauchen Sie einen Geschäftstarif, in dem Ihre Eingaben nicht zum Training verwendet werden, dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag und schriftliche Regeln, welche Daten hinein dürfen.

Der Unterschied zwischen privatem und betrieblichem Einsatz

Der wichtigste Punkt vorweg, weil er in fast jedem Betrieb übersehen wird: Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand ein privates Konto nutzt oder ein Konto des Unternehmens.

Bei privaten Konten werden Eingaben je nach Einstellung zur Verbesserung der Modelle verwendet. Es gibt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem Anbieter, also fehlt die rechtliche Grundlage, um dort personenbezogene Daten zu verarbeiten. Und wenn die Person das Unternehmen verlässt, ist alles, was in diesem Konto entstanden ist, weg.

In der Praxis ist der private Zugang trotzdem der Normalfall. Er kostet nichts, er ist in zwei Minuten eingerichtet, und niemand hat ausdrücklich verboten. Genau deshalb ist die erste Maßnahme nicht ein Verbot, sondern ein brauchbarer offizieller Zugang.

Welcher Tarif für welche Größe

Die Tarifbezeichnungen ändern sich regelmäßig, die Logik dahinter nicht. Sie unterscheiden sich in drei Punkten: ob Ihre Daten zum Training verwendet werden, ob es eine zentrale Verwaltung von Nutzern und Rechten gibt, und ob Anmeldung über Ihr bestehendes Firmenkonto möglich ist.

Für eine einzelne Person, die ausprobiert, reicht ein Einzeltarif. Sobald mehrere Personen im Betrieb damit arbeiten, brauchen Sie einen Geschäfts- oder Teamtarif. Nicht wegen der Funktionen, sondern wegen der Verwaltung: Sie müssen Zugänge entziehen können, wenn jemand geht.

Ab etwa hundert Personen oder bei erhöhten Compliance-Anforderungen kommen zusätzlich Einmalanmeldung über das Firmenkonto, Prüfprotokolle und erweiterte Aufbewahrungseinstellungen dazu.

Was mit Ihren Daten passiert

In den Geschäftstarifen der großen Anbieter werden Eingaben standardmäßig nicht zum Training der Modelle verwendet. Das ist der entscheidende Unterschied zu den kostenlosen Zugängen, und es ist der Punkt, den Sie schriftlich brauchen.

Verarbeitet werden die Daten trotzdem, meist auf Servern außerhalb Österreichs. Dafür brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag und einen Eintrag in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis. Beides stellen die Anbieter bereit, es muss nur jemand abschließen und ablegen.

Was daraus folgt: Nicht jede Datenart gehört hinein. Gesundheitsdaten, Bewerbungsunterlagen und alles, was unter Berufsgeheimnisse fällt, brauchen eine eigene Betrachtung. Für den Alltag im Handwerks- oder Handelsbetrieb ist das selten das Thema, für eine Ordination oder eine Kanzlei sehr wohl.

Die eine Seite, die Sie brauchen

Schreiben Sie auf einer Seite auf, was hinein darf und was nicht. Zum Beispiel:

  • Erlaubt: eigene Texte, Angebotsentwürfe ohne Kundennamen, technische Fragen, Recherche, Auswertungen anonymisierter Zahlen
  • Nicht erlaubt: vollständige Kundendaten, Personaldaten, Preiskalkulationen mit Lieferantenkonditionen, alles unter Verschwiegenheitspflicht
  • Im Zweifel: fragen bei einer namentlich genannten Person

Diese Seite ersetzt keine Schulung, aber sie verhindert die häufigsten Fehler. Sie ist außerdem der Nachweis, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind.

ChatGPT ist nicht die einzige Möglichkeit

Wir sagen das ausdrücklich, weil die Frage meist so gestellt wird, als gäbe es nur diese eine Option. Je nach Aufgabe sind andere Modelle deutlich stärker, insbesondere bei langen Dokumenten, bei Auswertungen und beim Arbeiten mit Programmcode.

Wenn Sie ohnehin mit Microsoft 365 arbeiten, ist die Integration dort oft der geringere Reibungsverlust, auch wenn das Modell nicht in jeder Einzeldisziplin führt. Ein Vergleich der gängigen Anbieter steht in unserem Beitrag ChatGPT oder Claude für Unternehmen.

Was wir nicht empfehlen: sich früh auf einen Anbieter festzulegen und alle Abläufe darauf zu bauen. Richten Sie so ein, dass ein Wechsel möglich bleibt.

Die Schulungspflicht nicht vergessen

Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act von Unternehmen, die KI einsetzen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen, die damit arbeiten. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig davon, welchen Anbieter Sie nutzen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach dem AI Act.

Erstgespräch

Der erste Schritt kostet nichts außer 45 Minuten.

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz. Wir schauen uns gemeinsam an, wo in Ihrem Betrieb der größte Hebel liegt. Wenn sich nichts rechnet, sagen wir Ihnen das auch.

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